Die Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden:

  1. Teilnehmer*innen unter 16 Jahren dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Erziehungsberechtigten teilnehmen.
  2. Die Startgebühr beträgt 29 Euro Die Anmeldung wird wirksam, wenn die Startgebühr auf unserem Konto eingegangen ist. Überweisen Sie die Startgebühr auf das Konto der Volkshochschule Rheinfelden e.V. bei der

    Sparkasse Rheinfelden
    IBAN DE05 6835 0048 0002 0244 79
    BIC SKLODE66

    Geben Sie als Verwendungszweck die Kursnummer 201-211100 und den Vor- und Nachnamen des/der Teilnehmer*in an.
     
  3. Angemeldete Teilnehmer*innen werden rechtzeitig über mögliche Änderungen im Ablauf des Fotomarathons über die Webseite und per E-Mail informiert. Hierfür werden alle angemeldeten Teilnehmer*innen in einen Newsletterverteiler aufgenommen. Eine Abmeldung vom Newsletters ist jederzeit möglich.
  4. Der/Die Teilnehmer*in ist einverstanden, dass die Adressdaten elektronisch gespeichert werden. Die Daten werden nicht ohne die Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Dritte weitergegeben.
  5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmer*innen während des Fotomarathons und der Ausstellung entstehen, sofern es sich dabei nicht um Schäden handelt, die den Teilnehmer*innen aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens der Veranstalter entstanden sind.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, falls schwerwiegende Gründe dafür sprechen. In diesem Fall wird die Startgebühr innerhalb von vier Wochen nach der Absage zurückerstattet.
  7. Der/ die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, während der Veranstaltung im Rahmen der üblichen öffentlichen Dokumentation seitens der Volkshochschule Rheinfelden e.V. bzw. seiner Beauftragten oder durch die Medien gefilmt, interviewt und fotografiert zu werden.
  8. Der/die Teilnehmer*in versichert, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt und bei der Abbildung von Personen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten berücksichtigt wurden.
  9. Der/die Teilnehmer*in stimmt der Verwendung seiner im Rahmen des Fotomarathons erstellten Fotos für Dokumentationszwecke sowie für die Pressearbeit/Marketing durch die Veranstalter des Rheinfelder Fotomarathons zu. Die Rechteauswertung erstreckt sich auch auf die Nutzung in interaktiver Software, in Bild-Datenbanken und im Internet.
    Die Rechteeinräumungen an den Fotos sind räumlich und zeitlich unbeschränkt. Der/die Teilnehmer*in kann die Abtretung der Nutzungsrechte z.B. wegen veränderter Umstände nicht widerrufen.
  10. Die abzugebenden Fotos dürfen nicht außerhalb der Kamera bearbeitet worden sein und müssen in der Reihenfolge entsprechend der Aufgabenstellung in die Fotomarathon-Webgalerie hochgeladen werden. Ist dies nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Zugangsdaten zur persönlichen Galerie werden den Teilnehmer*innen rechtzeitig per Mail übermittelt.
  11. Die Auswahl der besten Serien übernimmt eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Pornografische, gewaltverherrlichende oder andere rechtlich bedenkliche Darstellungen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen und nicht in der Ausstellung gezeigt.
  13. Der Veranstalter verpflichtet sich, allen angemeldeten Teilnehmer*innen die Startnummer und die Themen rechtzeitig bekanntzumachen.
  14. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Oberthema für die Serie und die Einzelthemen für die Bilder bis zum Veranstaltungsbeginn nicht zu veröffentlichen und keinem/r Veranstaltungsteilnehmer*in zugänglich zu machen.
  15. Gerichtsstand ist Lörrach.

 

 



Der 5. Fotomarathon Rheinfelden wird unterstützt durch